Wunderlich - Ihr Bremer Rechtsanwalt Wunderlich - Ihr Bremer Notar Wunderlich - Ihre Bremer Kanzlei
Das Scheitern besiegt nur Verlierer. Gewinner inspiriert es! (Robert Kyiosakis)

Kompetenzen

Notariat

Herr Rechtsanwalt Wunderlich ist zugleich Notar.

Dieser wird von Assistentinnen, die ausschließlich im notariellen Bereich tätig sind, unterstützt. Aufgrund langjähriger beruflicher Erfahrung gewährleisten unser Notar und die Assistentinnen eine umfassende und kompetente Betreuung im gesamten Spektrum des Notariats.

Tätigkeitsschwerpunkte unseres Notars sind der gesamte Bereich des Immobilienrechts, des Gesellschafts- und Handelsrechts sowie die notarielle Gestaltung von familienrechtlich orientierten Verträgen und des Erbrechts.

Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht

Wir betreuen Sie im gesamten Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts.

Dazu zählen im Besonderen die Beratung und Vertretung in Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen, die Geltendmachung und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen u.a. auch im Straßenverkehr.

Ebenso auch die Begleitung im verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubniswiedererteilungsverfahren.

Das neue EU-Führerscheinrecht (PDF)

Arbeitsrecht

Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Vertretungsorgane werden auf dem Gebiet des Arbeitsrechts geregelt.

Die sich aus den ständig vielfältig in diesem Rechtsbereich ergebenden rechtlichen Regelungen ergebenden hohen Anforderungen wird unsererseits durch eine konsequente Spezialisierung begegnet.

Erb- und Familienrecht

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen umfassend in allen Bereichen des Erbrechts. Die Kooperationspartnerschaft ermöglicht im Rahmen des vielschichtigen Zusammenspiels von Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrechts eine optimale erbrechtliche Beratung.

Inkassorecht/Forderungseinzug

Wir betreiben mit unseren Kooperationspartnern die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber säumigen Schuldnern.

Der Forderungseinzug wird unter der Prämisse der qualitäts-, zeitoptimierten- und vor allem des kostenorientierten Forderungsmanagements umgesetzt.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handlungsbedarf für Privatpersonen und Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht besteht im Wesentlichen in folgenden von uns und unseren Kooperationspartnern abzudeckenden Bereichen: Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Erstellung von Geschäfts- oder Anstellungsverträgen, Abberufung von Geschäftsführern, Beratung der Geschäftsführung im Hinblick auf Haftungsfragen, und hier insbesondere auch in insolvenz- und insolvenzstrafrechtlichen Fragen, Beratung in allen Fragen des Vertragsrechtes.

Berufsrecht

Dieser Rechtsbereich umfasst die Beratung und Vertretung von Berufsträgern gegenüber Standesorganisationen im Rahmen von Disziplinar- und Strafverfahren gegenüber den hier einschlägigen Gerichtsbarkeiten.

Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

In diesem Rechtsbereich besteht unsere Beratung und Tätigkeit im Wesentlichen in der Beantwortung sämtlicher rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen, die mit der Nutzung von Immobilien zu tun haben.

Dies betrifft die Begleitung im Zusammenhang mit dem Abschluss privater sowie gewerblicher Mietverhältnisse, ebenso wie die Betreuung in rechtlichen Bereichen, die das Wohnungseigentum (WEG) tangieren.